Der spanische Ex-König Juan Carlos muss sich definitiv keinem Vaterschaftstest unterziehen. Dies war lange unklar. Eine Frau klagte vor Gericht, um einen Vaterschaftstest zu erzwingen. Damit wollte sie beweisen, seine nicht-eheliche Tochter zu sein. Laut dem Obersten Gerichtshof in Madrid wird kein Vaterschaftstest durchgeführt.
Durch den Obersten Gerichtshof wurde die gerichtliche Klage abgewiesen.
Bei der Klage ging es um eine Frau in Belgien, die davon überzeugt war, dass Juan Carlos ihr Vater ist. Sie ging mehrmals in Berufung und landete deshalb letztendlich vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid. Dieses Gremium hat kürzlich entschieden, dass der Ex-König sich keinem Vaterschaftstest unterziehen muss. Dem Gremium zufolge gäbe es keine ausreichenden Hinweise dafür, dass eine biologische Verwandtschaft besteht.
Seelenfrieden durch DNA-Test
Die Frau aus Belgien ist Ingrid Sartiau. Sie stammt aus Kruibeke bei Antwerpen. Sie gab an, dass ihre Mutter 1965 in dem spanischen Marbella eine Affäre mit Juan Carlos hatte. Er war damals Prinz und wurde später König von Spanien. Sartiau bekräftigt, dass es ihr nicht um Geld oder einen Titel ging. Sie wollte nur Klarheit haben, wer ihr Vater sei. Ein Vaterschaftstest ist dafür absolut geeignet.
Kein Vaterschaftstest für den Ex-König
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Juan Carlos sich nicht an einem Vaterschaftstest beteiligen muss. Er war von November 1975 bis Juni 2014 König von Spanien. Sein Sohn König Felipe VI wurde sein Nachfolger. Es war sehr lange unklar, ob ein Vaterschaftstest durchgeführt werden sollte oder nicht.